Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00   

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https://dejure.org/2000,3982
OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00 (https://dejure.org/2000,3982)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2000 - 10 WF 9/00 (https://dejure.org/2000,3982)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 10 WF 9/00 (https://dejure.org/2000,3982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; PKH; Auskunftserteilung; Unterhaltsverpflichtung; Anspruch auf Auskunftserteilung; Unterhaltsregelung

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § ... 273; ; ZPO § 273 Abs. 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; BGB § 1629 Abs. 3; ; BGB § 1605 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1605 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1629 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 260; ; BGB § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB; Anspruch auf Prozeßkostenhilfe kann trotz Anerkenntnis bestehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1270
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Brandenburg, 06.03.1997 - 10 WF 3/97

    Pflicht zur Erteilung der Auskunft über den Bestand des Endvermögens bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Denn die Auskunft nach § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB ist durch Vorlage einer systematischen Aufstellung aller Angaben zu erteilen, die nötig sind, damit der Berechtigte ohne übermäßigen Arbeitsaufwand seinen Unterhaltsanspruch berechnen kann, §§ 260, 261 BGB (Wendl/Haußleiter, a.a.O., § 1, Rz. 567; vgl. zu §§ 260, 261 BGB auch Senat, FamRZ 1998, 174, 179, 180).

    Nur wenn er die Auskunft erteilt, lässt sich feststellen, ob und in welchem Umfang er Zahlung schuldet (vgl. Senat, FamRZ 1998, 174 und 1177 f.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rz. 37 c).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Deshalb darf eine Unterinstanz die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine schwierige entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht geklärt ist und es angebracht erscheint, dass die höhere Instanz sich mit ihr befasst (BVerfG, NJW 1991, 413 f.; NJW 1992, 889; FamRZ 1993, 664 f.; BGH, FamRZ 1982, 367 f.; MDR 1997, 1147 f.; MDR 1998, 302; Zöller/Philippi, a. a. O., § 114, Rz. 21).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Deshalb darf eine Unterinstanz die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine schwierige entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht geklärt ist und es angebracht erscheint, dass die höhere Instanz sich mit ihr befasst (BVerfG, NJW 1991, 413 f.; NJW 1992, 889; FamRZ 1993, 664 f.; BGH, FamRZ 1982, 367 f.; MDR 1997, 1147 f.; MDR 1998, 302; Zöller/Philippi, a. a. O., § 114, Rz. 21).
  • BGH, 10.12.1997 - IV ZR 238/97

    Umfang des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Deshalb darf eine Unterinstanz die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine schwierige entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht geklärt ist und es angebracht erscheint, dass die höhere Instanz sich mit ihr befasst (BVerfG, NJW 1991, 413 f.; NJW 1992, 889; FamRZ 1993, 664 f.; BGH, FamRZ 1982, 367 f.; MDR 1997, 1147 f.; MDR 1998, 302; Zöller/Philippi, a. a. O., § 114, Rz. 21).
  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 646/80

    Berücksichtigung des Wohngeldes und der tatsächlichen Wohnkosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Dies trifft nämlich nicht nur auf die Parteien des zu dem abzuändernden Titel führenden Rechtsstreits, in diesem Fall also den Beklagten und die Mutter des Klägers, zu, sondern auch auf diejenigen, auf die sich dessen Rechtskraft erstreckt (BGH, NJW 1983, 684, 685; Senat, FamRZ 1999, 1512; KG, FamRZ 1994, 759, 760; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 323, Rz. 30, 38; Wendl/Thalmann, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 8, Rz. 156).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 248/91

    Pflichtteilsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Mit der Klage hat der Kläger in zulässiger Weise seinem Abänderungsbegehren einen Antrag auf Auskunfterteilung nebst Vorlage von Belegen vorangestellt, um den Unterhalt beziffern zu können, auf den der vor dem Amtsgericht Fürstenwalde am 24.9.1996 geschlossene Vergleich (9 F 40/95) etwa abzuändern ist (vgl. BGH, NJW 1985, 195,196; NJW 1993, 1920; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 323, Rz. 36).
  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Deshalb darf eine Unterinstanz die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine schwierige entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht geklärt ist und es angebracht erscheint, dass die höhere Instanz sich mit ihr befasst (BVerfG, NJW 1991, 413 f.; NJW 1992, 889; FamRZ 1993, 664 f.; BGH, FamRZ 1982, 367 f.; MDR 1997, 1147 f.; MDR 1998, 302; Zöller/Philippi, a. a. O., § 114, Rz. 21).
  • BGH, 03.02.1978 - I ZR 116/76

    Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 ZPO, wie es der Beklagte geltend macht, ist nämlich gegenüber dem Anspruch auf Auskunft oder Rechenschaftslegung ausgeschlossen (RGZ 102, 110, 111; BGH, NJW 1978, 1157 Nr. 5; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 273, Rz. 17, § 1605, Rz. 3).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97

    Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Deshalb darf eine Unterinstanz die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine schwierige entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht geklärt ist und es angebracht erscheint, dass die höhere Instanz sich mit ihr befasst (BVerfG, NJW 1991, 413 f.; NJW 1992, 889; FamRZ 1993, 664 f.; BGH, FamRZ 1982, 367 f.; MDR 1997, 1147 f.; MDR 1998, 302; Zöller/Philippi, a. a. O., § 114, Rz. 21).
  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Deshalb darf eine Unterinstanz die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine schwierige entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht geklärt ist und es angebracht erscheint, dass die höhere Instanz sich mit ihr befasst (BVerfG, NJW 1991, 413 f.; NJW 1992, 889; FamRZ 1993, 664 f.; BGH, FamRZ 1982, 367 f.; MDR 1997, 1147 f.; MDR 1998, 302; Zöller/Philippi, a. a. O., § 114, Rz. 21).
  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 204/83

    Auslegung des Zurückbehaltungsrechts aufgrund AGB der Sparkassen

  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 38/84

    Einbeziehung unverfallbarer Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in

  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 386/81

    Zulässigkeit der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel

  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 30/83

    Verknüpfung von Zustimmung zum begrenzten Realsplitting und Zusage der

  • OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95

    Klage auf Auskunfterteilung; Erfordernis der Erteilung näherer Angaben zu

  • OLG Köln, 09.12.1986 - 14 UF 233/86

    Auskunftspflicht; Leistungsverweigerungsrecht; Zurückbehaltungsrecht;

  • OLG München, 08.07.1992 - 12 UF 776/92

    Abgrenzung der Pflicht zur Auskunftserteilung und der Pflicht zur Vorlage von

  • RG, 19.04.1921 - III 543/20

    Zurückbehaltungsrecht eines Dienstberechtigten gegenüber dem Anspruch des

  • OLG Brandenburg, 27.08.1998 - 10 WF 83/98

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

  • OLG Hamm, 18.05.1993 - 33 W 14/93
  • KG, 01.08.1990 - 24 W 3718/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

  • KG, 07.01.1994 - 3 UF 4059/90

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen für ein Kind; Abänderung eines Urteils;

  • LG Aachen, 01.03.1993 - 6 T 6/93

    Erfolgsversprechende Rechtsverteidigung i.S.v. § 114 S. 1 Zivilprizessordnung

  • OLG Hamburg, 23.06.1988 - 12 WF 97/88
  • OLG Hamm, 07.03.2014 - 6 WF 355/13

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner eines Stufenantrags

    Nur wenn er die Auskunft erteilt, lässt sich feststellen, ob und in welchem Umfang er Zahlung schuldet (so auch OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1319; OLG Hamburg OLGR 2008, 418; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1270; OLG München OLGR 2001, 125; Zöller- Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rdnr. 40).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12

    Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragsgegners im Kindesunterhaltsverfahren:

    Richtet sich die beabsichtigte Rechtsverteidigung - wie hier (vgl. Ausführungen unter a) bb) - nicht mit der erforderlichen Erfolgsaussicht gegen den Anspruchsgrund, ist das Vorhandensein hinreichender Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Rechtsverteidigung gegen Anträge der zweiten und dritten Stufe eines Stufenverfahrens nicht feststellbar, solange die geschuldete Auskunft nicht erteilt ist; erst nach Erteilung der geschuldeten Auskunft ist in diesem Fall eine Beurteilung möglich, ob und inwieweit eine Verteidigung gegen Stufenanträge in zweiter und dritter Stufe Aussicht auf Erfolg hat (OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1270 f.; Zöller/Geimer, a.a.O., § 114 Rn. 40; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 439).
  • OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 18 WF 75/14

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine

    Vielmehr lasse sich nach dieser Auffassung (vgl. auch OLG Brandenburg FamRZ 98, 174; 2002, 1270 ) feststellen, dass er keine Zahlung schulde.
  • OLG Stuttgart, 27.03.2014 - 18 WF 75/14

    Stufenklage auf Kindesunterhalt: Verfahrenskostenhilfebewilligung für den

    Vielmehr lasse sich nach dieser Auffassung (vgl. auch OLG Brandenburg FamRZ 98, 174; 2002, 1270) feststellen, dass er keine Zahlung schulde.
  • LG Wuppertal, 31.01.2020 - 2 O 66/18

    Vorlage und Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 ZPO ist gegenüber dem Anspruch auf Auskunft ausgeschlossen, auch, wenn der Gegenanspruch ebenfalls auf Auskunft gerichtet ist (OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1270 mwN.).
  • AG Oberhausen, 05.04.2005 - 40 F 82/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung der

    Da bisher keine freiwilligen Zahlungen an Ehegattenunterhalt erbracht worden sind, kann auch keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, soweit ein teilweises Anerkenntnis angekündigt wird (vgl. OLG Karlruhe FamRZ 2004, 1659; OLG Karlruhe FamRZ 2002, 1132, 1133 [OLG Karlsruhe 29.08.2001 - 5 WF 133/01] ; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1270, 1271 [OLG Brandenburg 21.12.2000 - 10 WF 9/00] ; OLG Hamm FamRZ 2003, 459 [OLG Hamm 08.04.2002 - 4 WF 69/02] ; OLG Hamm FamRZ 1993, 1344; OLG Köln FämRZ 1997, 1415; Musielak-Wols ZPO.4. Auflage 2005, § 91 Rdnr. 4 unter Hinweis auf OLG Schleswig JurBüro 1982, 1569).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.02.2001 - 14 U 62/2000, 14 U 62/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6273
OLG Stuttgart, 22.02.2001 - 14 U 62/2000, 14 U 62/00 (https://dejure.org/2001,6273)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.02.2001 - 14 U 62/2000, 14 U 62/00 (https://dejure.org/2001,6273)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 14 U 62/2000, 14 U 62/00 (https://dejure.org/2001,6273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arzthaftung; Grober Behandlungsfehler; Schadensersatz; Schmerzensgeld; Beweiserleichterung

  • Judicialis

    ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    ZPO § 97 § 708 Nr. 10 § 711
    Zur Frage des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers, wenn nach einer Operation Heparin und Asprin verabreicht, dabei aber die Kontrolle der Thrombozytenzahl unterlassen wird, sowie zur Frage, wann Beweiserleichterungen wegen unterlassener Befunderhebung in ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2001 - 14 U 62/00
    Es kommt aber nicht darauf an, ob eine medizinisch zur Abwendung eines erheblichen Gesundheitsrisikos für erforderlich gehaltene Behandlungsmaßnahme in der Praxis allgemein durchgeführt wird, sondern nur darauf, ob von dem behandelnden Arzt die Kenntnis der gesundheitlichen Gefahren und der dagegen nach gesichertem Wissen möglichen ärztlichen Maßnahmen verlangt werden kann und die Möglichkeit besteht, mit vorhandenen technischen Mitteln diese Behandlung durchzuführen (BGH Urteil v. 10.05.1983 - VI ZR 270/81, NJW 1983, 2080 = VersR 1993, 729).

    Ein Indiz dafür, daß eine unterlassene Maßnahme kein Behandlungsfehler ist, der einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf, ist es, wenn in den meisten Kliniken diese Maßnahme nicht durchgeführt wird (BGH Urteil v. 10.05.1983 - VI ZR 270/81 - NJW 1983, 2080 = VersR 1983, 729).

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 236/93

    Vorwerfbarkeit eines Diagnoseirrtums als Behandlungsfehler - Spätsymptome einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2001 - 14 U 62/00
    Irrtümer bei der Diagnosestellung sind nicht zwingend die Folge eines vorwerfbaren Versehens des behandelnden Arztes, weil die Symptome einer Erkrankung nicht immer eindeutig sind, sondern auf verschiedene Ursachen hinweisen können (BGH Urteil vom 14.06.1994 - VI ZR 236/93 - AHRS 1815/102).

    Die einmal gestellte Deutung von Befunden ist dann nicht mehr vertretbar und wird zum Diagnosefehler, wenn sie nicht nur objektiv fehlerhaft, sondern vorwerfbar wird, weil Krankheitserscheinungen auftreten, die für die angenommene Erkrankung untypisch sind oder auch für eine andere Erkrankung sprechen können (BGH Urteil v. 14.06.1994 - VI ZR 236/93 - AHRS 1815/102), oder weil die Überprüfung der gestellten Diagnose ergibt, daß sie fehlerhaft ist, und der Arzt weiteren möglichen Differentialdiagnosen nicht nachgeht.

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2001 - 14 U 62/00
    Diese Beweiserleichterung greift Platz, wenn der gebotene, nicht erhobene Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein medizinisch positives und deshalb aus medizinischer Sicht reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte, und das Unterlassen der Reaktion nicht anders als durch einen groben Fehler zu erklären wäre (BGH Urteil vom 06.07.1999 - VI ZR 290/98 - NJW 1999, 3408 = VersR 1999, 1282).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2001 - 14 U 62/00
    Das setzt einen Verstoß gegen elementare medizinische Behandlungsstandards oder elementare medizinische Erkenntnisse voraus (BGH Urteil vom 03.11.1998 - VI ZR 253/97 - NJW 1999, 862 = VersR 1999, 231).
  • OLG Stuttgart, 16.06.1998 - 14 U 67/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2001 - 14 U 62/00
    Erst bei Abweichung von einer klar zu stellenden Diagnose ist ein Diagnoseirrtum auch als Behandlungsfehler zu qualifizieren (Senat, Urteil v. 16.06.1998 - 14 U 67/97 - AHRS 1815/115).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.01.2002 - 27 UF 155/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6384
OLG Köln, 30.01.2002 - 27 UF 155/01 (https://dejure.org/2002,6384)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.01.2002 - 27 UF 155/01 (https://dejure.org/2002,6384)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 27 UF 155/01 (https://dejure.org/2002,6384)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Geltende Maßstäbe bei nachehelichem Unterhalt ; Trennungsunterhalt; Annäherung der Erwerbsobliegenheit; Verpflichtung zur Aufnahme von Zusatzarbeit ; Verfestigung der Trennung; Zumutbarkeit der Aufgabe der Selbständigkeit ; Verfestigte sozio-ökonomische ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erwerbspflicht nach Ablauf des Trennungsjahres

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1627 (Ls.)
 
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 104/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8290
OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 104/01 (https://dejure.org/2002,8290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.2002 - 24 U 104/01 (https://dejure.org/2002,8290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 2002 - 24 U 104/01 (https://dejure.org/2002,8290)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Rechtsberatungsvertrages; Konkludente Vertragsannahmeerklärung; Abgrenzung zwischen Vertreter- und Eigengeschäft; Persönliches Vertragsverhältnis mit Verbandsvertreter; Erteilung einer Prozessvollmacht ; Stellvertretung; Erfüllungsgehilfe

  • Judicialis

    ArbGG § 11; ; RBerG § 1 Abs. 1; ; BGB § 164; ; BGB § 278; ; BGB § 164 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zu den Voraussetzungen des Zustandekommens eines Rechtsberatungsvertrags und zur Haftung des Verbandsvertreters einer Arbeitnehmervereinigung bei fehlerhafter Rechtsberatung eines Mitglieds

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.2000 - VIII ZR 99/99

    Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 104/01
    Dabei sind alle Umstände, insbesondere früheres Verhalten, Zeit und Ort der Erklärung, die berufliche Stellung der Beteiligten, die Art ihrer Werbung und die erkennbare Interessenlage zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2000, 3344; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 164 Rdnr.4).
  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 82/89

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Beendigung des Anwaltsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 104/01
    Gegen den Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB bestehen regelmäßig keine vertraglichen Ansprüche (vgl. BGH WM 1990, 815, 818).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 24 U 79/11

    Arbeitnehmervereinigung haftet ähnlich einem Anwalt!

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass in dem Fall, in dem das Mitglied einer Arbeitnehmervereinigung bei dieser um Rechtsschutz nachsucht, ein Rechtsberatungsvertrag regelmäßig mit der Arbeitnehmervereinigung selbst und nicht mit dem für diese tätigen Verbandsvertreter im Sinne von § 11 ArbGG zustande kommt (vgl. Senat Urt. v. 19.03.2002 - 24 U 104/01, OLGR 2002, 251; Beschl. v. 02.02.2004 - I-24 U 171/03, OLGR 2004, 203).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2004 - 24 U 171/03

    Haftung eines Gewerkschaftsvertreters im Prozess gegenüber einem

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass in dem Fall, in dem das Mitglied einer Arbeitnehmervereinigung bei dieser um Rechtsschutz nachsucht, ein Rechtsberatungsvertrag regelmäßig mit der Arbeitnehmervereinigung selbst und nicht mit dem für diese tätigen Verbandsvertreter i.S.v. § 11 ArbGG zustande kommt (vgl. Senat, OLGR 2002, 251 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 24 U 171/03
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass in dem Fall, in dem das Mitglied einer Arbeitnehmervereinigung bei dieser um Rechtsschutz nachsucht, ein Rechtsberatungsvertrag regelmäßig mit der Arbeitnehmervereinigung selbst und nicht mit dem für diese tätigen Verbandsvertreter i.S.v. § 11 ArbGG zustande kommt (vgl. Senat, OLGR 2002, 251 ).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.03.2002 - 7 U 116/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10053
OLG Schleswig, 28.03.2002 - 7 U 116/00 (https://dejure.org/2002,10053)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.03.2002 - 7 U 116/00 (https://dejure.org/2002,10053)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. März 2002 - 7 U 116/00 (https://dejure.org/2002,10053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsrecht; Verkehrsunfall; Verletzung der Aufklärungspflicht ; Bagatellisierende Unfallschilderung des Versicherungsnehmers gegenüber der Polizei; Falsche Unfallschilderung; Ablehnung der Aufnahme des Unfalls

  • Judicialis

    VVG § 6; ; AKB § 7 II

  • rechtsportal.de

    VVG § 6; AKB § 7 Abs. 2
    Verletzung der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers durch verkürzte und bagatellisierende Unfallschilderung gegenüber der Polizei

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG München, 08.02.2002 - 21 U 4362/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21529
OLG München, 08.02.2002 - 21 U 4362/01 (https://dejure.org/2002,21529)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2002 - 21 U 4362/01 (https://dejure.org/2002,21529)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 21 U 4362/01 (https://dejure.org/2002,21529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kündigung; Zweck der Probezeit bei Golftrainerverträgen; Vereinbarung einer Kündigungsfrist für die Probezeit; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zum Ende der Probezeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2003, 113
 
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